8 Min. Lesezeit
Seit dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung, kurz PPWR (Verordnung (EU) 2025/40). Sie gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten; in Deutschland tritt zeitgleich das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) in Kraft. Wer Kosmetik in Gläsern, Flaschen, Tuben oder Dosen verkauft, ist als Marke betroffen. Dieser Beitrag fasst neutral zusammen, was bereits gilt, was erst später kommt und welche Rolle das Bedrucken der Verpackung dabei spielt.
Was ist die PPWR?
Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ersetzt die frühere EU-Verpackungsrichtlinie durch eine Verordnung, die in allen Mitgliedstaaten einheitlich gilt. Ihr Ziel: weniger Verpackungsabfall, mehr Recyclingfähigkeit und einheitliche Regeln im Binnenmarkt. Sie betrifft Verpackungen praktisch aller Branchen – auch Kosmetik- und Pflegeverpackungen.
Was seit August 2026 bereits gilt
- Konformitätserklärung: Wer eine Verpackung in Verkehr bringt, muss die Nachhaltigkeitsanforderungen (Art. 5 bis 12) bewerten und eine EU-Konformitätserklärung ausstellen (Art. 39). Bei Kosmetik besteht eine Verpackung oft aus mehreren Teilen – etwa Tiegel, Deckel, Pumpe und Umkarton.
- Stoffbeschränkungen: Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt gelten laut Umweltbundesamt ab 12. August 2026 Grenzwerte für PFAS. Für Kosmetikverpackungen ohne Lebensmittelkontakt ist diese konkrete Regel nicht einschlägig; die Anforderungen aus Art. 5 insgesamt sollten Marken dennoch mit ihren Lieferanten klären.
- Dokumentation: Angaben zum Hersteller und eine Kennung wie die Chargennummer müssen sich der Verpackung zuordnen lassen.
Als „Hersteller“ im Sinne der Verordnung gilt auch die Marke, die eine Verpackung unter eigenem Namen vermarktet. Das betrifft ausdrücklich auch Private-Label-Gründer:innen.
Was erst später kommt
- Voraussichtlich ab Ende 2028: harmonisierte Kennzeichnung von Verpackungen (Art. 12). Die EU-Kommission soll die Symbole noch bekanntgeben.
- Ab 2030: weitere Vorgaben zur Minimierung von Verpackungen sowie Mindestanteile an Recyclingmaterial bei Kunststoffverpackungen.
- Recyclingfähigkeit (Art. 6): wird schrittweise relevant; die Details legt die EU-Kommission in ergänzenden Rechtsakten fest.
Genaue Fristen und Quoten können sich je nach Verpackungsart unterscheiden. Verbindlich ist immer der Verordnungstext.
Welche Rolle spielen Druckfarben und Etiketten?
Bei der Bewertung einer Verpackung zählt das, woraus sie insgesamt besteht – also auch Druckfarben, Lacke, Klebstoffe und Etikettenmaterial. Marken sollten deshalb bei ihren Lieferanten die entsprechenden Materialdaten und Nachweise anfragen. Wichtig: Konkrete, allein für Druckfarben geltende Grenzwerte in der PPWR sind in den von uns gesichteten Quellen nicht genannt; maßgeblich ist die Bewertung der fertigen Verpackung.
Direktdruck oder Etikett – was bedeutet das für die Dokumentation?
Ein Klebeetikett bringt zusätzliche Materialien auf die Verpackung: Etikettenmaterial, Klebstoff, Druckfarbe und je nach Aufbau weitere Beschichtungen. Beim Direktdruck wird die Farbe direkt auf den vorhandenen Verpackungsbestandteil aufgebracht, bewertet wird dann die fertig bedruckte Verpackung. Weniger Komponenten können deshalb weniger Materialkombinationen und weniger Dokumentationsaufwand bedeuten. Gleichzeitig gilt: Direktdruck ist nicht automatisch für jede Verpackung die richtige Lösung – Gebindeform, Material, Motiv und Stückzahl entscheiden. Einen ausführlichen Vergleich finden Sie im Beitrag Siebdruck oder Etikett?.
Praktische Checkliste für Kosmetikmarken
- Aus welchen Teilen besteht meine Verpackung (Gebinde, Verschluss, Pumpe, Umkarton)?
- Habe ich von jedem Lieferanten Materialangaben und Konformitätsnachweise?
- Wie ist die Verpackung gekennzeichnet – Etikett, Direktdruck oder beides?
- Wer in meiner Lieferkette gilt als Hersteller im Sinne der PPWR?
- Welche Fristen (2028, 2030) betreffen meine Produktlinie?
Kurzes FAQ
Ab wann gilt die PPWR?
Die PPWR gilt seit dem 12. August 2026 in allen EU-Mitgliedstaaten.
Brauche ich als Kosmetikmarke eine Konformitätserklärung?
Wer Verpackungen unter eigenem Namen in Verkehr bringt, gilt als Hersteller und muss die Anforderungen bewerten und dokumentieren. Klären Sie Details mit Ihren Lieferanten und gegebenenfalls einer Rechtsberatung.
Ist Direktdruck besser als ein Etikett?
Nicht pauschal. Direktdruck kann Material- und Dokumentationsaufwand verringern und wirkt hochwertig, Etiketten sind bei variablen Informationen oder Fotomotiven oft flexibler. Es kommt auf das Projekt an.
Was ist mit der PFAS-Beschränkung?
Die PFAS-Grenzwerte der PPWR gelten laut Umweltbundesamt für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt. Für andere Verpackungen empfiehlt sich eine Rückfrage bei den Lieferanten.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026. Verbindlich ist der Text der Verordnung (EU) 2025/40.
Sie planen eine Kosmetikserie mit bedruckten Gebinden? Sprechen Sie uns an – wir drucken ab 25 Stück auf Glas, Kunststoff und Metall.
