Unsere AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Peukert Siebdruck

 

  1. Allgemeiner Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge. Lieferungen und sonstige Leistungen. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Auftragsgebers widersprechen wir hiermit ausdrücklich, soweit sie nicht ebenso ausdrücklich anerkannt worden sind. Abweichende Regelungen und mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Rechtsverbindlichkeit der Schriftform.

  1. Gegenleistung

Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten nur bei Kenntnis der Originalvorlagen und unter dem Vorbehalt, dasss die der Angebotsabgabe zugrundeliegenden Auftragsdaten unverändert bleiben. Berechnet werden die am Bestelltag gültigen Preise. Die Preise des Auftragnehmers verstehen sich zzgl. MwSt. und Frachtstellung ab Werk, wobei Verpackung, Porto, Fracht, Versicherung und Versandkosten nicht eingeschlossen sind. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedruck, Korrekturabzüge und Muster werden berechnet. Dies gilt auch für Änderungen gelieferter Daten und zusätzliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst werden.

Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich eines dadurch eventuell verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Nachträgliche Änderungen sind auch Wiederholungen von Korrekturabzügen und Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichungen von der Vorlage verlangt werden.

Im Übrigen gelten im kaufmännischen Verkehr die Handelsbräuche der Druckindustrie (z.B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden, sofern kein abweichender Auftrags erteilt wurde.)

 

  1. Zahlung

Die Zahlung ist innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug zu leisten. Bei Bereitstellung außergewöhnlicher Vorleistungen kann Vorauszahlung verlangt werden.

Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder sein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

 

  1. Zahlungsverzug

Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch noch nicht fälligen Rechnungen verlangen. Nicht ausgelieferte Ware kann der Auftragnehmer zurückbehalten sowie die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen einstellen. Dies gilt auch wenn der Auftraggeber trotz Mahnung keine Zahlung leistet.

Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 11% über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

 

  1. Lieferung

Lieferungen erfolgen ab Sitz der Firma Peukert Siebdruck, soweit nichts anderes vereinbart. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Es wird keine Garantie für preiswertesten oder schnellsten Versand übernommen. Der Versand erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt, der Auftragnehmer haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportführers versichert, andere Versicherungen werden vom Auftragnehmer nur ausdrückliche Weisung und Kosten des Auftraggebers vorgenommen.

Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug so ist zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Verstreicht die Nachfrist fruchtlos, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, wobei Ersatz eines Verzugsschadens nur bis zur Höhe des Auftragswertes verlangt werden kann.

Betriebsstörungen, sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch bei dessen Zulieferern sei es durch Streik sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung oder von der Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist. Schadensersatz wegen eines solchen Leistungsverzuges oder vom Auftragnehmer zu vertretender Unmöglichkeit ist auf die Fälle grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur mit Zustimmung des Auftragnehmers berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab.

Dem Auftragnehmer steht an den von Auftraggeber gelieferten Bildern, Daten sowie sonstigen Gegenständen ein Zurückhaltungsrecht gem. § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

 

  1. Mängelrüge, Gewährleistung, Abnahme

Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware umgehend zu prüfen und die Ware abzunehmen, wenn sie keine erkennbaren wesentlichen Mängel aufweist. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Abnahme auf den Auftraggeber über. Der Auftragsnehmer haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler und deren Folgen. Mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen oder Korrekturen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung. Beanstandungen müssen innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich gerügt werden. In dieser Frist sind dem Auftragnehmer auf eigene Kosten und Gefahr des Auftraggebers mindestens drei Exemplare der beanstandeten Ware zur Überprüfung zu übersenden, anderenfalls die Ware als genehmigt gilt.

Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl zur Ersatzlieferung oder Nachbesserung verpflichtet. Im Fall verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.

Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Dies gilt auch für einen Vergleich zwischen Andruck und Auflagendruck.

Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungsverpflichtungen nach Mahnungen oder seinen Abruf- oder Abnahmeverpflichtungen nicht nach, so ist der Auftragnehmer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und unbeschadet sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Ansprüche Schadensersatz i. H. v. 30% des Auftragswertes zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens ist vom Auftragnehmer, der Nachweis eines wesentlich geringeren Schadens ist vom Auftraggeber zu beweisen.

 

  1. Verwahren

Vorlagen, Rohstoffe, Datenträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen Lagervergütung über den vereinbarten Auslieferungstermin verwahrt. Für Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

  1. Urheberrecht, Musterschutz u.a.

Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung eines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. Die vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsmittel, insbesondere Daten, Filme, Druckplatten, bleiben, sofern nichts anderes vereinbart wurde, Eigentum des Auftragnehmers.

 

  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Kaufering. Gerichtsstand ist Landsberg am Lech. Es kommt deutsches Recht zur Anwendung. Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Gültigkeit dieser Bedingungen im Übrigen nicht.